Grosse Nachfrage nach Mietzinshilfen für Geschäfte

Die Corona-Mietzinshilfe an Basler Geschäfte entspricht einem grossen Bedürfnis. Per Anfang August wurden über 700 Beitragsgesuche eingereicht. Davon wurde rund ein Drittel bereits genehmigt und ausbezahlt. Gesuche können noch bis Ende September beim Finanzdepartement eingereicht werden.

Bereits über 700 Gesuche eingereicht
Am 13. Mai 2020 hat der Grosse Rat einstimmig und mit Dringlichkeit die Corona-Mietzinshilfen an Basler Geschäfte beschlossen (vgl. dazu auch die Medienmitteilung zum Ratschlag des Regierungsrates vom 8. Mai 2020). Das sogenannte "Dreidrittel-Modell" sieht vor, dass Vermieterinnen und Vermieter, welche sich für die Zeit der ausserordentlichen COVID-19-Massnahmen des Bundes – maximal für die Monate April, Mai und Juni 2020 – mit ihrer Mieterschaft auf eine Reduktion der Miete um mindestens zwei Drittel einigen, vom Kanton ein Drittel des Netto-Mietzinses entschädigt erhalten. Der Anspruch endete mit der Aufhebung der ausserordentlichen Lage am 19. Juni 2020. Bisher sind beim Finanzdepartement insgesamt 731 Gesuche eingegangen, davon wurden bereits 258 genehmigt und ausbezahlt. Im Durchschnitt wurden pro Gesuch 3‘292 Franken ausbezahlt. Die ausbezahlten Beiträge summieren sich auf insgesamt 850‘000 Franken. Die Frist für das Einreichen eines Gesuchs endet am 30. September 2020.

Gastronomiebranche als grösste Nachfragerin
Erwartungsgemäss am meisten gefragt sind die Corona-Mietzinshilfen in der Gastronomie. Ebenfalls stark vertreten sind der Einzelhandel und Betriebe mit persönlichen Dienstleistungen wie Coiffeurebetriebe, Kosmetikinstitute, Massagestudios etc. sowie das Gesundheitswesen (Physiotherapie, Arztpraxen etc.).

In den letzten Wochen hat sich die Nachfrage nach den Corona-Mietzinshilfen noch akzentuiert.

Härtefallunterstützung
Am 24. Juni 2020 hat der Grosse Rat die Corona-Mietzinshilfen zudem um ein Härtefall-Paket ergänzt. Das Härtefall-Paket sieht vor, dass auch Unternehmen und Selbständigerwerbende, welche in Basel ihr Geschäft betreiben und keine Einigung mit ihrer Vermieterschaft gemäss Dreidrittel-Modell erzielen konnten oder die in eigenen Liegenschaften ihr Gewerbe betreiben, eine Entlastung von ihren Geschäftsunkosten erfahren sollen. Bisher sind wenige Gesuche beim Finanzdepartement eingegangen. Die Frist für das Einreichen eines Gesuchs beträgt auch hier Ende September.

 

Hinweise:

Informationen zur Mietzinshilfe sind unter https://www.fd.bs.ch/COVID-19/mietzinshilfe.html verfügbar, solche zum ergänzenden Härtefall-Paket unter https://www.fd.bs.ch/COVID-19/haertefallunterstuetzung.html

nach oben