Neuauflage der Corona-Mietzinshilfe: Erneut grosse Nachfrage

Die Corona-Mietzinshilfe an Basler Geschäfte entspricht auch in ihrer zweiten Auflage einem grossen Bedürfnis. Per Ende Juni wurden über 770 Beitragsgesuche eingereicht. Davon wurden rund drei Viertel bereits genehmigt und ausbezahlt. Gesuche können noch bis Ende Oktober beim Finanzdepartement eingereicht werden.

Am 3. Februar 2021 hat der Grosse Rat einstimmig und mit Dringlichkeit eine Neuauflage der Corona-Mietzinshilfe an Basler Geschäfte beschlossen («Dreidrittel-Modell», siehe dazu auch die Medienmitteilung vom 20. Januar 2021).

Beiträge werden für jene Zeit ausgerichtet, in der aufgrund von behördlichen Covid-19-Pandemiemassnahmen das Geschäft oder Teile davon geschlossen waren. Anspruch besteht für die Monate November 2020 bis August 2021. Das "Dreidrittel-Modell" sieht vor, dass Vermieterinnen und Vermieter, die sich mit ihrer Mieterschaft auf eine Mietzinsreduktion von mindestens zwei Dritteln der Netto-Miete geeinigt haben, ein Drittel des Mietzinses vom Kanton entschädigt erhalten. Vermieterschaft, Mieterschaft und der Kanton übernehmen somit je einen Drittel des Mietzinses.

3.9 Millionen Franken ausbezahlt

Zurzeit gehen wöchentlich rund 40 bis 50 neue Gesuche ein. Insgesamt sind bisher 772 Gesuche eingegangen. Davon wurden bereits 568 genehmigt und ausbezahlt. 36 Gesuche wurden aufgrund fehlenden Anspruchs abgelehnt. Somit sind 604 Gesuche bereits geprüft. Dies entspricht rund 80 Prozent der Gesuche. Die ausbezahlten Beiträge summieren sich auf insgesamt 3.9 Mio. Franken. Im Durchschnitt wurden pro Gesuch 6‘810 Franken ausbezahlt. Die Frist für das Einreichen eines Gesuchs endet am 31. Oktober 2021.

Gastronomiebranche als grösste Nachfragerin

Erwartungsgemäss am meisten gefragt sind die Corona-Mietzinshilfen in der Gastronomie. Ebenfalls stark vertreten sind der Einzelhandel und Betriebe zur Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung.

Hinweise:

Weitere Informationen zur Mietzinshilfe sind verfügbar unter www.fd.bs.ch/COVID-19/mietzinshilfe-ii.html.

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