Mietzinshilfe II für Basler Geschäfte


Mietzinshilfe wird weitergeführt

Der Grosse Rat hat in seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 insgesamt 21 Mio. Franken für die Neuauflage der Corona-Mietzinshilfen (Mietzinshilfe II) an Basler Geschäfte bewilligt. Das sogenannte "Dreidrittel-Rettungspaket II" sieht vor, dass Vermieterinnen und Vermieter, die sich mir ihrer Mieterschaft aufgrund der Covid-19-Pandemie auf eine Reduktion der Miete um mindestens zwei Drittel geeinigt haben, vom Kanton ein Drittel des Netto-Mietzinses entschädigt erhalten. Damit müssen die notleidenden Unternehmen nur noch ein Drittel ihres Mietzinses tragen. Beiträge werden für jene Zeit ausgerichtet, in welcher aufgrund von behördlichen Covid-19-Pandemie-massnahmen das Geschäft oder Teile davon geschlossen wurden, jedoch maximal für die Monate November 2020 bis August 2021. Der kantonale Beitrag beträgt höchstens 6‘700 Franken pro Monat. 

Gesuche können bis zum 31. Oktober 2021 eingereicht werden

Anträge sind wie schon bei der ersten Mietzinshilfe mit einem elektronischen Formular einzureichen. Gesuche müssen durch die Vermieterschaft oder die beauftragte Liegenschaftsverwaltung eingereicht werden.  

Dem Gesuch ist eine von beiden Mietparteien unterzeichnete Einigung (Einigungsvereinbarung) beizulegen.  

Wichtig:

  • Bitte verwenden Sie nicht die Dokumente vom Dreidrittel-Rettungspaket I. Diese können nicht für die neue Mietzinshilfe verwendet werden. 
  • Bitte senden Sie uns keine Einigungsvereinbarungen auf dem Postweg zu. Die Einigungsvereinbarung muss zwingend zusammen mit dem elektronischen Formular eingereicht werden. 
  • Bitte reichen Sie Gesuche nur für die Monate ein, in denen das Geschäft oder Teile davon aufgrund behördlicher Massnahmen geschlossen wurden (d. h. nur für vergangene oder laufende Monate). Gesuche für kommende Monate können noch nicht eingereicht werden (da behördliche Massnahmen noch unbekannt). Es können jedoch mehrere Gesuche eingereicht werden (z. B. Gesuch für November bis Februar, Gesuch für Juni etc.).
  • Bitte verwenden Sie nicht den Internet Explorer für das elektronische Formular, sondern einen anderen üblichen Browser (Safari, Chrome, Edge etc.).

Für weitergehende Fragen können Sie sich an mietzinshilfe@bs.ch oder +41 61 267 96 02 wenden. 

Beitragsbedingungen

  • Vermieterinnen und Vermieter, die sich mit ihrer Mieterschaft auf eine Mietzinssenkung von mindestens zwei Drittel der Netto-Miete geeinigt haben.
  • Vermieter- und Mieterschaft dürfen weder sich nahestehende Personen sein (bspw. Familienmitglieder) noch denselben wirtschaftlich Berechtigten vertreten (bspw. Konzernverhältnisse).
  • Das Mietverhältnis muss ungekündigt sein.
  • Die Mieterschaft muss folgende Anforderungen erfüllen:
    • Es muss sich um Geschäftsräume handeln, Wohnungen sind nicht Teil dieses Hilfspakets.
    • Die Geschäftsräume müssen im Kanton Basel-Stadt liegen.
    • Die Mieterschaft muss direkt von behördlichen Covid-19-Pandemiemassnahmen betroffen sein (bspw. Restaurant, das schliessen musste und nur Takeaway anbieten kann). Beiträge werden für jene Zeit ausgerichtet, in welcher das Geschäft oder Teile davon aufgrund dieser Massnahmen geschlossen wurden.
    • Die fälligen Mieten wurden bis November 2020 bezahlt  und das Geschäft befindet sich nicht in Liquidation oder einem Konkursverfahren.
    • Die geschäftliche Tätigkeit der Mieterin oder der Mieters darf nicht ausschliesslich darin bestehen, Räumlichkeiten weiter zu vermieten.

Benötigte Unterlagen

Für die Gesuche müssen folgende Informationen und Dokumente bereitgehalten werden:

  • Anschrift, Telefonnr., E-Mail + Zahlungsangaben der Vermieterschaft
  • Anschrift, Telefonnr. + E-Mail der Liegenschaftsverwaltung (falls Gesuch durch Liegenschaftsverwaltung eingereicht)
  • Anschrift, Telefonnr., E-Mail, Unternehmens-Identifikationsnummer UID, Branchenzugehörigkeit/Art des Geschäfts der Mieterschaft
  • Anschrift Mietobjekt
  • Mtl. Nettomietzins + vereinbarte Reduktion Monatsmiete + Ausmass der Geschäftsschliessung (ganzes Geschäft oder Teile davon geschlossen)
  • Elektronisch ausgefüllte, handschriftlich unterzeichnete Einigungsvereinbarung zwischen Mieterschaft und Vermieterschaft (als PDF-Dokument)
  • Aktueller Mietvertrag (als PDF-Dokument)
  • Allfällige ergänzende Mietzinsvereinbarung (als PDF-Dokument; nur falls vorhanden)