COVID-19

Der Grosse Rat hat in seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 insgesamt 21 Mio. Franken für die Neuauflage der Corona-Mietzinshilfen (Mietzinshilfe II) an Basler Geschäfte bewilligt.

Die Covid-19-Pandemie und deren Eindämmungsmassnahmen haben negative wirtschaftliche Folgen, zu deren Linderung der Kanton Basel-Stadt mehrere Massnahmen ergriffen hat. Mit dem sogenannten «Dreidrittel-Rettungspaket II» (Mietzinshilfe II für Basler Geschäfte) beteiligt sich der Kanton mit 1/3 am Netto-Mietzins von Basler Geschäften, wenn zwischen Vermieter- und Mieterschaft eine Mietzinsreduktion vereinbart wird.

Bereits ausgelaufen sind zwei weitere Unterstützungsmassnahmen, das Dreidrittel-Rettungspaket I und das Härtefall-Hilfspaket.

Ausgelaufene Programme

Die Covid-19-Pandemie und deren Eindämmungsmassnahmen haben negative wirtschaftliche Folgen, zu deren Linderung der Kanton Basel-Stadt bereits das "Dreidrittel-Rettungspaket I und II" (Mietzinshilfe I und II für Geschäfte) und das Härtefall-Paket lanciert hatte.