Regierungsrat setzt Steuerpaket rückwirkend per 1.1.2023 in Kraft

Am 12. März hat die Stimmbevölkerung Basel-Stadt dem Steuerpaket zugestimmt. Dieses wird rückwirkend auf das Steuerjahr 2023 wirksam, wie der Regierungsrat Basel-Stadt entschieden hat. Zusätzlich werden die Steuerabzüge und die Tarifgrenzen aufgrund der Folgen der Teuerung leicht erhöht.

Das Steuersenkungspaket ist ein Gegenvorschlag zur Gemeindeinitiative Riehen «Entlastung von Familien». Gegen den Grossratsbeschluss vom 21. September 2022 wurde das Referendum ergriffen, welches in einer Volksabstimmung vom 12. März 2023 deutlich verworfen wurde. Gemäss dem Grossratsbeschluss entscheidet der Regierungsrat darüber, wann das Steuersenkungspaket in Kraft tritt. Heute hat der Regierungsrat entschieden, den Grossratsbeschluss rückwirkend auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen.

Die reale finanzielle Entlastung werden die Steuerzahlenden dann ab dem Zahlungsjahr 2024 spüren. Die rückwirkende Inkraftsetzung ist möglich, da es sich um eine Steuersenkung und damit um eine Änderung zu Gunsten der Steuerzahlenden handelt. Mit dem Steuerpaket werden die Steuerzahlenden in Basel-Stadt um jährlich 112 Millionen Franken entlastet. Darin enthalten ist auch der letzte Teilschritt der Steuerreform SV17 in der Höhe von 24 Millionen Franken.

Erhöhte Abzüge: Ausgleich der «kalten Progression»

Die Folgen der Teuerung bei der Einkommensteuer müssen jährlich ausgeglichen werden; so schreibt es das Gesetz über die direkten Steuern vor.  Dies wird auch als Ausgleich der «kalten Progression» bezeichnet. Konkret erhöht der Regierungsrat die Abzüge bei der Einkommenssteuer sowie die Tarifgrenzen ab Steuerperiode 2023, damit die Bevölkerung nicht wegen der Teuerung mehr Steuern bezahlen muss. Die Steuerbelastung soll trotz Teuerung real konstant bleiben.

nach oben