Der Regierungsrat empfiehlt ein Ja zur OECD-Mindeststeuer

Am 18. Juni 2023 stimmt die Schweiz ab über die nationale Umsetzung der OECD-Mindeststeuer für grosse, internationale Unternehmen. In Basel-Stadt sind etwa 250 Gesellschaften betroffen, die zehntausende Arbeitsplätze bieten und auf Bundes- sowie Kantonsebene hunderte Millionen Franken Steuern bezahlen. Der Regierungsrat empfiehlt ein Ja: Ein Ja schafft Rechts- und Investitionssicherheit. Ein Ja sichert Steuereinnahmen. Zudem ermöglicht die Umsetzung den Kantonen, die Standortattraktivität zu erhalten. Davon profitiert die gesamte Schweiz.

Die OECD verlangt, dass grosse, internationale Unternehmen mit mehr als 750 Millionen Euro Umsatz mindestens 15 Prozent Gewinnsteuern bezahlen. Der Bund schlägt vor, dieses Ziel mit einer Ergänzungssteuer für betroffene Unternehmen umzusetzen. Es macht Sinn, die internationalen Anforderungen in der Schweiz umzusetzen. Zu tiefe Gewinnsteuern sind nicht mehr akzeptiert.

Bei einem Nein drohen Einnahmen verlorenzugehen

Setzt die Schweiz die OECD-Mindeststeuer nicht um, werden andere Staaten, vor allem grosse Industriestaaten, die Schweizer Unternehmen höher besteuern. Das bedeutet, dass der Schweiz Steuereinnahmen verlorengehen. Ausserdem würden Schweizer Unternehmen im Ausland unter Druck geraten und wären Rechtsunsicherheit und administrativem Zusatzaufwand ausgesetzt.

Verteilschlüssel der Ergänzungssteuer ist sinnvoll

75 Prozent der Einnahmen der Ergänzungssteuer sollen an die Standortkantone und 25 Prozent an den Bund gehen. Diese Lösung entspricht der Einigung der Kantone. Alle Kantone profitieren davon. Denn ein Teil der Einnahmen der Standortkantone fliesst in den Nationalen Finanzausgleich zugunsten der ressourcenschwachen Kantone.

Die Standortkantone tragen den Hauptteil der Kosten für den Unternehmensstandort. Sie finanzieren die Infrastruktur, leisten Bildungsausgaben und definieren die guten Rahmenbedingungen, welche die Attraktivität für die vielen Arbeitsplätze in der Schweiz sichern. Der Verteilschlüssel gibt den Kantonen die nötigen Mittel, um die Standortqualität im neuen internationalen Umfeld zu erhalten. Daran ist auch der Bund interessiert. Fast zwei Drittel der Bundessteuereinnahmen von Unternehmen stammen aus nur fünf Kantonen (Basel-Stadt, Genf, Waadt, Zug und Zürich).

Regierungsrat strebt attraktiven Standort und ausgewogene Umsetzung an

Der Kanton Basel-Stadt arbeitet intensiv an der kantonalen Umsetzung der Mindeststeuer. Die Regeln sollen möglichst einfach handhabbar sein und die Bezahlung der Mindeststeuer sicherstellen. Der Kanton will zugleich für Unternehmen attraktiv bleiben: Er prüft Massnahmen nach Vorbild anderer Staaten, beispielsweise zur Förderung der Innovation und ökologischer und gesellschaftlicher Ziele. Der Regierungsrat plant ein ausgewogenes Paket an Standortmassnahmen.

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