OECD-Steuerreform: Basel-Stadt will Standortqualität erhalten

Die OECD hat gestern weitere Details zur geplanten internationalen Steuerreform («Digitale Wirtschaft») veröffentlicht. Der Kanton Basel-Stadt wird davon betroffen sein, aber die Auswirkungen sind derzeit noch offen. Der Kanton Basel-Stadt soll auch in Zukunft ein guter Standort bleiben.

Die Reform der OECD wird voraussichtlich vor allem grosse, international tätige Unternehmen betreffen. Sie beinhaltet folgende Elemente:

  • Die Säule 1 der Reform sieht eine Verschiebung von Besteuerungsrechten in Marktstaaten vor. Ungefähr 100 der grössten und profitabelsten Unternehmen weltweit müssen einen Teil ihres Gewinns im Marktgebiet versteuern. Dies könnte in der Schweiz und in Basel-Stadt wenige, sehr grosse Unternehmen betreffen.
  • Die Säule 2 der Reform sieht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent vor für international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro. Diese Umsatzschwelle übertreffen rund 200 Schweizer Unternehmen plus viele Schweizer Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne. Auch in Basel-Stadt gibt es einige solche Unternehmen.

Die Reform könnte auf hier ansässige Unternehmen, die damit verbundenen Arbeitsplätze und auch die Kantonsfinanzen spürbare Auswirkungen haben. Sie lassen sich noch nicht quantifizieren. Dafür sind noch zu viele Details unklar.

Die Umsetzung soll ab dem Jahr 2023 gestaffelt erfolgen. Der Zeitplan der OECD ist sehr ambitioniert. Der Bundesrat will bis im ersten Quartal 2022 Vorschläge zum weiteren Vorgehen vorstellen.

Der Kanton Basel-Stadt unterstützt die Haltung der Schweiz. Aus Sicht des Kantons Basel-Stadt sind folgende Punkte hervorzuheben:

  • Die Schweiz soll rechtzeitig über international akzeptierte Regeln verfügen. Ein Alleingang bringt nichts, weil eine Vielzahl nationaler Massnahmen und/oder die Nachbesteuerung durch das Ausland schädlich wären.
  • Der Standort soll attraktiv bleiben und die Einnahmen sollen erhalten werden. Sowohl die Umsetzung der OECD-Regeln als auch die Ausgleichsmassnahmen für die betroffenen Unternehmen sollen möglichst zielorientiert sein.
  • Die Stakeholder sind frühzeitig und transparent über die anstehenden Veränderungen zu informieren und in den Entscheidprozess einzubeziehen. Damit der Schweiz die Umsetzung gelingt, muss sie einen möglichst breiten Konsens finden.

Der Kanton Basel-Stadt verfolgt das Projekt intensiv und wirkt auf mehreren Ebenen aktiv mit in der Erarbeitung der Grundlagen. Er strebt an, dass in Basel-Stadt rechtzeitig der notwendige und international akzeptierte Rahmen bereitsteht.

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