Kirchen und Religionsgemeinschaften
Das Finanzdepartement ist verantwortlich für Fragen in Zusammenhang mit den öffentlich-rechtlichen und kantonal anerkannten Religionsgemeinschaften. Insbesondere geht es dabei um die Genehmigung von Kirchenverfassungen, die Prüfung von Gesuchen um kantonale Anerkennung sowie die finanzielle Unterstützung z.B. für die Erhaltung von Kirchengebäuden.
Anerkennung
Folgende Kirchen und Religionsgemeinschaften sind vom Kanton Basel-Stadt öffentlich-rechtlich anerkannt:
- Evangelisch-reformierte Kirche
- Römisch-Katholische Kirche
- Christkatholische Kirche
- Israelitische Gemeinde
Folgende privatrechtlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften sind vom Kanton Basel-Stadt anerkannt:
- Evangelisch-lutherische Kirche (Anerkennung am 14.1.2021)
- Aleviten (Anerkennung am 17.10.2012)
- Neuapostolische Kirche (Anerkennung am 11.1.2012)
- Christengemeinschaft (Anerkennung am 8.9.2010)
Erhalt von Kirchengebäuden
In näherer Vergangenheit vom Kanton finanziell unterstützt wurden:
- St. Albankirche (Evangelisch-reformierte Kirche)
- Kirche St. Marien (Evangelisch-reformierte Kirche)
- St. Johannes Bosco-Kirche (Römisch-katholische Kirche)
- Kuppelkrone der Grossen Synagoge (Israelitische Gemeinde Basel)
- Predigerkirche (Christkatholische Kirche)
- Elisabethenkirche (Evangelisch-reformierte Kirche)