Mietzinshilfe I für Geschäfte


Das sogenannte "Dreidrittel-Rettungspaket I" (Mietzinshilfe I für Geschäfte) sah vor, dass Vermieterinnen und Vermieter, welche sich für die Zeit der a.o. COVID-19-Massnahmen des Bundes – maximal für die Monate April, Mai und Juni 2020 – mit ihrer Mieterschaft auf eine Reduktion der Miete um mindestens zwei Drittel geeinigt hatten, vom Kanton ein Drittel des Netto-Mietzinses entschädigt erhielten. Dieses Programm ist Ende September 2020 ausgelaufen. Den entsprechenden Ratschlag sowie die Schlussauswertung der Mietzinshilfe-Gesuche finden Sie hier: