OECD-Mindeststeuer: Regierungsrat unterstützt Vorschlag des Bundesrates

Der Bundesrat will die Mindestbesteuerung grosser, internationaler Unternehmen per 2024 umsetzen. Der Regierungsrat unterstützt das Vorgehen. Für Basel-Stadt sind Rechtssicherheit und international akzeptierte Steuerregeln sehr wichtig. Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer sollen vollumfänglich an die betroffenen Kantone gehen.

Gemäss OECD sollen international tätige Grossunternehmen mit mindestens 750 Millionen Euro Umsatz in Zukunft eine Gewinnsteuer von mindestens 15 Prozent bezahlen. Der Bundesrat will die Mindestbesteuerung mit einer Ergänzungssteuer sicherstellen. Ohne die schweizerische Ergänzungssteuer könnten die betreffenden Steuereinnahmen im Ausland erhoben werden, und die Unternehmen wären Unsicherheiten ausgesetzt.

Allfällige Mehreinnahmen an die betroffenen Kantone
Basel-Stadt ist stark betroffen. Die Mindeststeuer hat Auswirkungen auf voraussichtlich rund 50 in- und ausländische Unternehmen, die etwa 500 Millionen Franken Kantonssteuern zahlen. Es ist unsicher, ob sich infolge der OECD-Steuerreform langfristig Mehreinnahmen realisieren lassen. Allfällige Mehreinnahmen sollen dauerhaft an die betroffenen Kantone gehen. Die von den Ergänzungssteuern betroffenen Kantone müssen Mittel für den Erhalt ihrer Standortattraktivität zur Verfügung haben.

Der Regierungsrat kann sich einen Einnahmenanteil des Bundes von maximal 25 Prozent an der Ergänzungssteuer nur vorstellen, wenn die Aussicht auf stabile und substantielle Mehreinnahmen erhärtet ist und der Umgang mit dem Einnahmenanteil klar und administrativ einfach gestaltet wird. Allfällige Mittel sollen für Massnahmen eingesetzt werden, welche die Standortqualität der Schweiz verbessern. Aus Sicht des Kantons Basel-Stadt wäre es am sinnvollsten, diese Mittel für die Erhöhung der Beiträge des Bundes an die Hochschulen einzusetzen. Diese Massnahme käme der ganzen Schweiz zugute, sorgt für eine Milderung des Mangels an Fachkräften und unterstützt die Standortqualität in einer wichtigen Dimension.

Nationaler Rahmen zur Förderung von Forschung und Innovation
Mit der OECD-Mindeststeuer vermindert sich ein Standortvorteil der Schweiz für grosse internationale Unternehmen. Um die Attraktivität des Standorts zu sichern, braucht es Anstrengungen von Bund und Kantonen. Der Bund soll, unabhängig von der laufenden Verfassungsdiskussion, einen nationalen Rahmen für Standortmassnahmen für Forschung und Innovation schaffen. Damit soll gesichert werden, dass die Massnahmen international akzeptiert, praktikabel und einfach handhabbar sind.

Im Kanton Basel-Stadt haben Grundlagenarbeiten für mögliche Massnahmen begonnen. Die Stossrichtungen beinhalten das Stärken der Innovationskraft; die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Spitälern und Industrie in der Forschung; das Umfeld für Start Ups; und weitere Instrumente, die sich im Ausland als wirksam und volkswirtschaftlich sinnvoll erwiesen haben.

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