Kanton Basel-Stadt mit ausgeglichenem Budget 2020

Der Kanton Basel-Stadt rechnet für das Jahr 2020 mit einem Budgetüberschuss von 6 Mio. Franken. Ab 2020 wirken sich die Massnahmen der AHV-Steuervorlage und des Basler Steuerkompromisses erstmals aus. Sie belasten den Kantonshaushalt insgesamt mit 163 Mio. Franken. Dank dem in den vergangenen Jahren erarbeiteten finanziellen Spielraum sind die Auswirkungen für den Kanton verkraftbar und für das Budget 2020 resultiert eine schwarze Null.

Der Kanton weist weiterhin eine stabile Finanzlage auf. Nachdem das Budget 2019 – das letzte Jahr vor der Steuerreform – einen Überschuss von 117 Mio. Franken aufweist, wird für das Jahr 2020 mit einem Überschuss von 6 Mio. Franken gerechnet. Mit den Massnahmen der AHV-Steuervorlage und des Basler Steuerkompromisses ist der strukturelle Budgetüberschuss der vergangen Jahre konsumiert. In den weiteren Planjahren wird grundsätzlich mit ausgeglichenen Ergebnissen gerechnet, wobei sich wegen der Übergangseffekte der Steuerreform temporär Defizite ergeben.

Umsetzung des Basler Steuerkompromisses
Ab 2020 wirken sich die Massnahmen der AHV-Steuervorlage und des Basler Steuerkompromisses auf den Kantonshaushalt aus. Die Massnahmen belasten den Finanzhaushalt strukturell mit 150 Mio. Franken. Hinzu kommen temporäre Übergangskosten von bis zu 40 Mio. Franken. Für 2020 belastet die Reform den Kantonshaushalt netto mit 163 Mio. Franken. Die einzelnen Massnahmen haben folgende Auswirkungen auf den Kantonshaushalt:

Infolge der Steuerreform fallen die Steuererträge der juristischen Personen um 175 Mio. Franken niedriger aus als 2019. Für die Bevölkerung sieht der Kompromiss eine Senkung der Einkommenssteuern im Umfang von insgesamt 70 Mio. Franken und 10 Mio. Franken für höhere Prämienverbilligungen vor. Die Senkung der Einkommenssteuern erfolgt gestaffelt über die nächsten drei Jahre. Für 2020 beträgt die Entlastung der Bevölkerung bei der Einkommenssteuer 23 Mio. Franken.  

Im Rahmen der AHV-Steuervorlage wird der Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer von 17% auf 21.2% erhöht. Insgesamt ergeben sich beim Anteil an der direkten Bundessteuer Mehreinnahmen von 44 Mio. Franken im Budget 2020.

Tiefere Zahlungen an den NFA und den Kanton Basel-Landschaft
Dank der Reform des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) und des leicht gesunkenen Ressourcenindexes muss der Kanton für das kommende Jahr 16 Mio. Franken weniger in den Ressourcenausgleich einzahlen. Ebenso fällt der für die Jahre 2016 bis 2019 geleistete Beitrag von 20 Mio. Franken an den Kanton Basel-Landschaft zur Stärkung der Partnerschaft weg. Davon wurden 5 Mio. Franken über einen Mietzinserlass gewährt, der für die Jahre 2020 und 2021 weitergeführt wird. Die Entlastung des Kantons beträgt somit 15 Mio. Franken. Schliesslich wird der Finanzhaushalt durch einen um 20 Mio. Franken tieferen Zinsaufwand entlastet, da im aktuellen Tiefzinsumfeld auslaufende Anleihen zu tieferen Zinssätzen refinanziert werden können.

Schwerpunkt Digitalisierung
Aufgrund des sich schnell wandelnden Umfeldes und kantonalen Grossprojekten ergeben sich für die Digitalisierung der Verwaltung Mehrkosten von 6 Mio. Franken. Im Bereich der Schulen sind für die Digitalisierungsoffensive und das Fach Informatik an den Mittelschulen Mehraufwendungen von rund 2 Mio. Franken notwendig.

Mehrausgaben in verschiedenen Bereichen
Für den Teuerungsausgleich beim Personal ist jeweils der Basler Index der Konsumentenpreise massgebend. Es wird mit einer Teuerung von 0.7% gerechnet, was einem Mehraufwand von 9 Mio. Franken entspricht. Beim Mehrwertabgabefonds werden tiefere Entgelte in Höhe von knapp 5 Mio. Franken erwartet. Die steigende Anzahl Schülerinnen und Schüler führt im Vergleich zum Vorjahr zu Mehraufwendungen von 4 Mio. Franken. Für den Ausbau des Tagesstruktur- und Tagesbetreuungsangebots sind rund 4 Mio. Franken vorgesehen. Bei den Aufwendungen für stationäre Spitalbehandlungen ist mit einer Erhöhung von rund 3 Mio. Franken zu rechnen.

Steigende Investitionsausgaben
Für 2020 werden Nettoinvestitionen von 347 Mio. Franken budgetiert. Sie liegen damit 34 Mio. Franken über dem Wert des Vorjahresbudgets. Hiervon werden 54 Mio. Franken in die Sanierung und Erweiterung von Schulbauten fliessen. Daneben wird in die Sanierung der kommunalen Abwasserreinigung Basel (ARA Basel) und in die Gesamtsanierung der Kaserne investiert. Weitere Grossprojekte im Jahr 2020 sind der Umbau des Spiegelhofes und der Neubau für das Amt für Umwelt und Energie an der Spiegelgasse. Knapp zwei Drittel dieses hohen Investitionsvolumens wird der Kanton selbst finanzieren können, es wird ein Selbstfinanzierungsgrad von 61% erwartet. Die Nettoschuldenquote verbleibt mit 2.6‰ weiterhin deutlich unter der Vorgabe der Schuldenbremse von 6.5‰.

Ausblick: Kein struktureller Überschuss mehr
Im Finanzplan wird für das Jahr 2021 mit einem Überschuss von 4 Mio. Franken und damit ebenfalls mit einer schwarzen Null gerechnet. In den weiteren Planjahren 2022 und 2023 geht der Finanzplan von geringen Defiziten in Höhe von 24 Mio. Franken bzw. 44 Mio. Franken aus. Der Regierungsrat hat im Ratschlag zur Steuerreform darauf hingewiesen, dass in den ersten Jahren der Wirksamkeit der Steuervorlage Defizite möglich sind. Dies liegt vor allem an den Übergangskosten der Reform. Zeitlich begrenzte Defizite können dank der vorsichtigen Ausgabenpolitik und dem Abbau der Nettoschulden in den vergangenen Jahren verkraftet werden.

Mit der Umsetzung des Basler Steuerkompromisses ist der strukturelle Überschuss im Kantonshaushalt konsumiert. Für die Finanzpolitik der kommenden Jahre bedeutet dies, dass kein Platz für weitere Steuersenkungen besteht und eine weiterhin vorsichtige Ausgabenpolitik zu verfolgen ist, da kein Polster in Form eines strukturellen Überschusses mehr vorhanden ist.

Gegen Ende der Planungsperiode stehen grosse Investitionsvorhaben unter anderen im Zusammenhang mit der Hafen- und Stadtentwicklung an, so dass die Nettoinvestitionen bis zum Jahr 2023 auf 470 Mio. Franken steigen werden. Der Selbstfinanzierungsgrad sinkt auf 42% im Jahr 2023. Die Nettoschuldenquote steigt bis 2023 auf 3.3‰, unterschreitet aber im ganzen Planungszeitraum die maximal zulässige Höhe von 6.5‰ deutlich.

Neue Herausforderungen am Horizont
Kaum ist die AHV-Steuervorlage beschlossen, gehen die Diskussionen weiter und die nächste Herausforderung taucht am Horizont auf. Auf globaler Ebene laufen im Rahmen der OECD und der G-20 erneut Verhandlungen, die Regeln für die Besteuerung internationaler Firmen anzupassen. In Diskussion ist eine Besteuerung am Ort des Konsums statt am Ort der Wertschöpfung. Für Länder wie die Schweiz, mit vielen internationalen Hauptsitzen von Firmen und für Kantone wie Basel-Stadt wäre dies finanziell mit grossen Risiken verbunden. Im Weiteren ist für einen so grenznahen und offenen Standort wie Basel eine Klärung des Verhältnisses zur EU zentral.

Nach erfolgreicher Steuerreform und dank des Handlungsspielraums, der durch den Schuldenabbau geschaffen wurde, kann der Kanton die Herausforderungen der Zukunft aus einer guten Position heraus angehen. Der Spielraum ist vorhanden, langfristig und nachhaltig wirksame Investitionen zugunsten der Bevölkerung und des Wirtschaftsstandorts zu tätigen, damit der Kanton ein lebenswerter Wohnort, ein attraktiver Bildungsraum und das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum der Region bleibt.

 
Beilagen:

Kennzahlen Kanton Basel-Stadt mit Bemerkungen
Erfolgsrechnung Kanton Basel-Stadt
Finanzplan 2020–2023

 

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