Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung der Steuervorlage 17 (SV17) – Kantone sollen sie bereits auf 2019 umsetzen können

Der Regierungsrat hat die Steuervorlage 17 behandelt und die Vernehmlassungsantwort zuhanden des Bundes verabschiedet. Gleichzeitig legt er die Eckwerte für die kantonale Umsetzung in Basel-Stadt vor. Der Regierungsrat will die gute finanzielle Ausgangslage des Kantons nutzen: Die Steuern für die Bevölkerung und für die Unternehmen sollen sinken. Der Regierungsrat stärkt die Investitionssicherheit sowohl für grosse internationale Unternehmen wie auch für KMU und schafft einen sozialen Ausgleich.

Die Steuervorlage 17 ist für den Kanton Basel-Stadt von grösster finanzieller und volkswirtschaftlicher Bedeutung. Die von der Reform betroffenen Gesellschaften tragen heute jährlich 493 Mio. Franken zum Kantonshaushalt bei. Die betreffenden Branchen bieten allein in Basel-Stadt 32‘000 Vollzeitstellen an und leisten hier eine Wertschöpfung von 17.4 Mia. Franken pro Jahr (Anteil: 48%).

Zustimmung zur Stossrichtung - Inkraftsetzung per 2019 soll ermöglicht werden
Der Bundesrat hat im September 2017 die Vernehmlassung zur Steuervorlage 17 eröffnet. Der Regierungsrat stimmt der Stossrichtung des Bundesrates aus folgenden Gründen zu:

  • Die SV17 ist von der Stossrichtung nahe an jenen Unternehmenssteuerreformen, wie sie im Kanton Waadt bereits angenommen und auch in Basel-Stadt geplant sind.
  • Die SV17 schafft die Voraussetzungen für den Erhalt der Attraktivität des Standorts, einen Ausgleich mit Städten, Gemeinden und Bevölkerung sowie für eine nachhaltige kantonale Um-setzung. Für den Innovationsstandort Schweiz ist von grosser Bedeutung, dass die Reform eine obligatorische Patentbox beinhaltet.
  • Die SV17 ist im Vergleich zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) weniger riskant, kostet die öffentliche Hand weniger und beinhaltet einen expliziten sozialen Ausgleich.

In zwei Punkten verlangt der Regierungsrat Änderungen:

  • Die Kantone sollen die Möglichkeit erhalten, bereits 2019 die nicht mehr akzeptierten Steuerstatus aufzuheben und gleichzeitig die neuen, international akzeptierten Steuermodelle anzuwenden. Im Ausland sind solche Steuermodelle bereits in Kraft. In über einem Dutzend Staaten werden Patentboxen zur Förderung von Forschung und Entwicklung eingesetzt. Es ist wichtig, dass die Kantone so rasch wie möglich darauf reagieren können, sofern sie dies für notwendig erachten.
  • Der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer soll auf 21.2 Prozent statt auf 20.5 Prozent erhöht werden. Der Bund profitiert von den Reformen der Kantone, weil die Abzüge der Unternehmen beim Bund geringer werden. Die Kantone schätzen die Mehreinnahmen bei der direkten Bundessteuer auf mindestens 200 Mio. Franken pro Jahr. Der Bund soll diese Mehreinnahmen den Kantonen zurückgeben und dies ebenfalls bereits per 2019.

Der Regierungsrat unterstützt darüber hinaus einen Vorschlag des Kantons Zürich zur Einführung eines fakultativen Abzugs für Eigenfinanzierung auf Kantonsebene. Mit diesem Entgegenkommen wird die Reform für diejenigen Kantone verbessert, in welchen die Finanzierungsgesellschaften von grosser Bedeutung sind. Zudem wird damit gerechnet, dass der Bund aus dieser Massnahme Mehreinnahmen erzielen kann.

Kantonale Eckwerte für Basler Steuerpaket festgelegt
Der Regierungsrat hatte bereits im Herbst 2016 publiziert, wie er die Steuerreform kantonal umzusetzen gedenkt und dazu eine Vernehmlassung durchgeführt. Die neue Vorlage des Bundesrates ist näher an der kantonalen Umsetzung, die der Regierungsrat für Basel-Stadt schon 2016 vorgeschlagen hatte.

Für die kantonale Umsetzung startet der Kanton Basel-Stadt aus einer guten Ausgangslage: Der im Finanzplan des Kantons bestehende strukturelle Überschuss beträgt rund 150 Mio. Franken. Der Regierungsrat will diese Ausgangslage nutzen und ein Basler Steuerpaket mit folgenden Eckwerten umsetzen: 

1. Investitionssicherheit für den Standort
Die Steuervorlage 17 kann der Kanton Basel-Stadt nur dann nachhaltig umsetzen, wenn er das Steuersubstrat der für Basel-Stadt sehr bedeutenden internationalen Unternehmen halten kann. Der Schlüssel dafür ist die Schaffung von Investitionssicherheit: Deshalb will der Regierungsrat alle international nicht mehr akzeptierten Steuerprivilegien für Unternehmen aufheben.

Als Ersatz ist erstens eine Patentbox vorgesehen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandorts zu sichern. Der Regierungsrat verzichtet hingegen auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Inputförderung.

Zweitens sollen der ordentliche Gewinnsteuersatz auf 13 Prozent und der Kapitalsteuersatz auf 1 Promille festgelegt werden. Dies sichert die Attraktivität des Standorts auch für jene Unternehmen, die nicht von der Patentbox abgedeckt sind.

Über 80 Prozent der Gewinne von in Basel-Stadt ansässigen Unternehmen werden heute privilegiert besteuert, d.h. als Statusgesellschaften (effektive Steuerlast: 8-11 Prozent). Weniger als 20 Prozent der Gewinne werden heute ordentlich besteuert (effektive Steuerlast: 15-22 Prozent, da Basel-Stadt über einen progressiven Gewinnsteuersatz verfügt.) Berechnet man den effektiven Durchschnittssteuersatz im Kanton, beträgt dieser heute schon nur 12.6 Prozent.

Für jene international ausgerichteten Unternehmen, die von einer Patentbox profitieren können, bleibt mit den vorgeschlagenen Massnahmen die faktische Steuerbelastung ungefähr gleich. Für international ausgerichtete Unternehmen, die nicht von einer Patentbox profitieren können, sollte die Mehrbelastung akzeptabel sein. Und für heute ordentlich besteuerte Unternehmen, darunter viele KMU, führt die Satzsenkung zu einer spürbaren Entlastung.

Um die Mindereinnahmen des Kantons teilweise auszugleichen, will der Regierungsrat die Teilbesteuerung der Dividenden von heute 50 Prozent auf 80 Prozent erhöhen.      

2. Sinkende Einkommenssteuern für die Bevölkerung
Der Regierungsrat schlägt vor, die Einkommenssteuern für die Bevölkerung um jährlich 30 Mio. Franken pro Jahr zu senken. Zu diesem Zweck sollen die Freibeträge um 2‘000 Franken (Paare und Familien) respektive 1‘000 Franken (Einzelpersonen) erhöht werden. Dies entspricht für Paare und Familien einer Entlastung um 445 Franken pro Jahr.

3. Sozialer Ausgleich KMU-verträglicher gestaltet
Ein zentrales Element, das bereits im Kanton Waadt zu einer hohen Akzeptanz der dort bereits beschlossenen Steuerreform geführt hat, ist der soziale Ausgleich zwischen Unternehmen und Arbeitnehmenden: Zu diesem Zweck, will der Regierungsrat die Familienzulagen um 75 Franken pro Monat und Kind erhöhen, entsprechend einem Volumen von 70 Mio. Franken pro Jahr. Mit der Erhöhung wird ein Teil der Steuersenkung von den Unternehmen an die Arbeitnehmenden weitergegeben.

Die Erhöhung der Familienzulagen führte in der Vernehmlassung zu Kritik von Seiten des Gewerbes. Aus diesem Grund wird ein Risikoausgleich unter den Familienausgleichskassen eingeführt. Dieser entlastet Branchen mit tendenziell tiefen Durchschnittslöhnen, insbesondere das Gewerbe und viele KMU.

Schliesslich will der Regierungsrat auch die Prämienverbilligung um 10 Mio. Franken pro Jahr erhöhen, was insbesondere den unteren Mittelstand entlastet.

Bevölkerung entlasten, Investitionssicherheit stärken, Tragbarkeit für KMU sichern
Das Basler Steuerpaket bringt insgesamt Verbesserungen für die Bevölkerung, für den Standort sowie für grosse und kleine Unternehmen:

  • Die Steuersenkung und die sozialen Ausgleichsmassnahmen entlasten die gesamte Bevölkerung um insgesamt 110 Mio. Franken pro Jahr.
  • Die Neugestaltung der Unternehmenssteuern bringt Investitionssicherheit für den Standort und für die vielen Arbeitsplätze der in der Region verankerten internationalen Unternehmen.
  • Die Unternehmen werden per Saldo aller Massnahmen um 100 Mio. Franken pro Jahr entlastet.
  • Der neue Risikoausgleich bei den Familienzulagen verhindert eine Mehrbelastung des Gewerbes.

Die Mindereinnahmen für den Kantonshaushalt werden auf 120 Mio. Franken pro Jahr geschätzt. Sie sind für den Kanton im Rahmen des Finanzplans tragbar. 

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