Entlastungsmassnahmen 2015-17 im Umfang von 69.5 Millionen Franken

Um in den kommenden Jahren ein strukturelles Defizit zu vermeiden, hat der Regierungsrat seine Entlastungsmassnahmen 2015-17 im Umfang von 69.5 Millionen Franken verabschiedet. Bei den Departementen werden 54.9 Millionen Franken eingespart, das Personal trägt 14.6 Millionen Franken. Die Entlastungsmassnahmen sind mit einer Reduktion von 49 Vollzeitstellen verbunden. Zu einem späteren Zeitpunkt soll zusammen mit der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III die Privilegierung der Dividendenbesteuerung reduziert werden.

Ausgangslage
Der Regierungsrat hat mit dem Budget 2015 aufgezeigt, dass in den kommenden Jahren ohne Entlastungsmassnahmen mit einem deutlichen strukturellen Defizit zu rechnen ist. Die Gründe dafür liegen hauptsächlich in den unerwartet hohen Steuerausfällen aufgrund der Unternehmenssteuerreform II in der Höhe von rund 70 Millionen Franken. Im Jahr 2016 kommt eine ausserordentliche, einmalige Belastung durch die beschlossene Totalrevision des Pensionskassengesetzes von rund einer Milliarde Franken dazu. Der Finanzierungssaldo wird zudem durch den hohen Investitionsbedarf der nächsten Jahre belastet.

Entlastungsmassnahmen 2015-17 und Generelle Aufgabenüberprüfung
Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, für die Jahre 2015 bis 2017 statt ein reales Ausgabenwachstum von insgesamt 4.5% nur noch eines von 1.5% zuzulassen. Dies führt zu einem durchschnittlichen Wachstum von jährlich 0.5%. In Anbetracht der momentan steigenden Bevölkerungszahl bedeutet dies ein Einfrieren der Pro Kopf-Ausgaben. Um die dazu notwendigen Entlastungsmassnahmen einzuleiten, wurde auf die bereits gestartete Generelle Aufgabenüberprüfung zurückgegriffen. Der Regierungsrat hat dazu eine Entlastungsvorgabe für die Jahre 2016 und 2017 von 65 Millionen Franken beschlossen und damit die Vorteile der folgenden beiden Vorgehensweisen genutzt: Mit der klaren Entlastungsvorgabe von 65 Millionen Franken setzt er den Departementen ein verbindliches Ziel, was die Höhe der Einsparung anbelangt. In der Umsetzung aber sollen die Departemente auf der Basis einer sorgfältigen Aufgabenüberprüfung konkrete Massnahmen identifizieren, die zu einer nachhaltigen Entlastung des Staatshaushaltes führen. Diese Aufgabenüberprüfung der Departemente hat ein Entlastungspotential von 49.9 Millionen Franken ergeben. Zusätzlich sind von den Departementen in den nächsten Jahren durchschnittlich 5 Millionen Franken der Mehrkosten der Systempflege zu kompensieren.

Opfersymmetrie bei den Entlastungsmassnahmen
Der Regierungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, dass möglichst alle einen Beitrag zur Entlastung leisten: Leistungsbezügerinnen und -bezüger, Arbeitnehmende und Steuerzahlende. Auf der Basis einer gewissen Opfersymmetrie soll der Finanzhaushalt deshalb langfristig auch durch Massnahmen bei den Steuereinnahmen und zulasten des Personals entlastet werden. Hauptursache der notwendigen Entlastungsmassnahmen sind die Ausfälle aufgrund der Unternehmenssteuerreform II, die nun ein Vielfaches höher sind, als ursprünglich erwartet. Insbesondere die Teilbesteuerung der Dividenden setzt inzwischen falsche Anreize, sie begünstigt Anteilsinhaber von Kapitalunternehmen gegenüber Anteilsinhabern von Personenunternehmen und soll deshalb weniger weit gehen als bisher. Mit einer Anhebung der Teilbesteuerungsquote der Dividenden wird diese Ungleichbehandlung verringert. Im Rahmen der kommenden Unternehmenssteuerreform III wird der Regierungsrat deshalb die Besteuerung der Dividenden wieder erhöhen, die Teilbesteuerungsquote soll von 50% auf mindestens 70% angehoben werden, was zu Mehreinnahmen von rund 18 Millionen Franken führen würde. Diskutiert wird im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III auch eine noch stärkere Einschränkung des Rabatts oder gar die gänzliche Aufhebung der Teilbesteuerung. Der Regierungsrat wird hierzu im Jahr 2017 einen konkreten Vorschlag unterbreiten.

Beim Personal des Kantons inklusive Beteiligungen sollen die Prämien für die obligatorische Nichtberufsunfallversicherung neu vollumfänglich durch die Mitarbeitenden getragen werden. Der Arbeitgeber Basel-Stadt übernimmt derzeit zwei Drittel der Prämie. Da die Prämien proportional zum Einkommen berechnet werden, handelt es sich um eine sozialverträgliche Massnahme. Des Weiteren sollen die Anspruchsvoraussetzungen für das Dienstaltersgeschenk sowie die Anerkennungsprämie neu geregelt werden. Die Belastung des Personals liegt bei insgesamt 14.6 Millionen Franken.

Zeitliche Staffelung der Massnahmen und Auswirkungen auf den Headcount
Aufgrund der Rückweisung des Budgets 2015 im Dezember 2014 hat der Regierungsrat beschlossen, bereits im Budget 2015 Entlastungsmassnahmen im Umfang von 19.0 Millionen Franken umzusetzen. Die restlichen Massnahmen können aber nicht kurzfristig umgesetzt werden, da sie Gesetzesänderungen, Vertragsanpassungen, resp. -kündigungen oder sozialpartnerschaftliche Gespräche bedingen. In den Jahren 2016 und 2017 werden weitere Massnahmen im Umfang von 48.7 Millionen Franken umgesetzt, was kumuliert eine Entlastung von 67.7 Millionen Franken ergibt. Die letzten Massnahmen werden erst später in ihrem vollen Umfang wirksam. Der Staatshaushalt verbessert sich nach der Umsetzung aller vom Regierungsrat verabschiedeten Massnahmen um wiederkehrend 69.5 Millionen Franken pro Jahr.

Die Entlastungsmassnahmen sind mit einer Reduktion des Headcounts verbunden: Dieser reduziert sich aufgrund der Massnahmen langfristig um 49.0 Vollzeitstellen. Die Umsetzung erfolgt weitgehend ohne Kündigungen.

Weiteres Vorgehen
Vier Massnahmen im Umfang von 15.6 Millionen Franken bedingen Änderungen von Gesetzen. Es handelt sich dabei um folgenden Massnahmen: Streichung der Beiträge an die Betreuung in der Familie, Kürzung der Beihilfen zu den Ergänzungsleistungen, Umverteilung der Prämie der Nichtberufsunfallversicherung und Reduktion des Dienstaltersgeschenks. Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat in den nächsten Wochen die entsprechenden Gesetzesänderungen unterbreiten. Die Gesetzesänderung zur Teilbesteuerung der Dividenden wird der Regierungsrat voraussichtlich erst 2017 im Rahmen der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III vorlegen.

Ausblick: Finanzplan
Um ein strukturelles Defizit in der Finanzplanung zu vermeiden, ist das vorliegende Entlastungspaket vollumfänglich notwendig. Auf der Basis der bisherigen Planungsgrundlagen wird damit die Erfolgsrechnung langfristig ausgeglichen sein, das heisst der Staatshaushalt befindet sich grundsätzlich im Gleichgewicht. Durch die Sonderbelastung der Totalrevision des Pensionskassengesetzes und aufgrund der hohen Investitionen in den Lebens- und Wirtschaftsstandort Basel wird sich die Nettoverschuldung in den kommenden Jahren gleichwohl erhöhen, aber dabei einen genügenden Abstand zur maximal zulässigen Nettoschuldenquote von 6.5 Promille behalten.

Die Unsicherheit über die weitere Wirtschaftsentwicklung ist aber gross, da die Schweizerische Nationalbank Mitte Januar 2015 überraschend den Mindestkurs von 1.20 Schweizer Franken pro Euro aufgehoben hat. Zum heutigen Zeitpunkt kann noch nicht gesagt werden, wo sich der neue Wechselkurs einpendeln und wie negativ sich dieser auf die Basler Wirtschaft auswirken wird. Somit sind auch die Auswirkungen auf den Finanzplan ab 2016 heute noch nicht abschätzbar. Zum einen kann es auf der Ausgabenseite zu Entlastungen kommen, weil gewisse Produkte und Dienstleistungen günstiger beschafft werden können und die Teuerung voraussichtlich tiefer ausfallen wird, als bisher unterstellt. Zum anderen ist aber bei einer Konjunkturabkühlung auf der Aufwandseite mit steigenden Sozialkosten zu rechnen, auf der Ertragsseite werden die Steuereinnahmen sowohl der natürlichen als auch juristischen Personen negativ beeinflusst. Der Regierungsrat wird diese Auswirkungen entsprechend in der Finanzplanung zum Budget 2016 berücksichtigen.

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