Härtefall-Hilfspaket

Das Härtefall-Paket sah vor, dass auch Unternehmen und Selbständigerwerbende, welche in Basel ihr Geschäft betreiben und keine Einigung mit ihrer Vermieterschaft gemäss Dreidrittel-Rettungspaket I erzielen konnten oder die in Liegenschaften ihr Gewerbe betreiben, die in ihrem Eigentum stehen, eine Entlastung von ihren Geschäftsunkosten erfahren sollten. Dieses Programm ist ebenfalls Ende September 2020 ausgelaufen. Den entsprechenden Ratschlag finden Sie hier: